DE – Buchungsbedingungen

Buchungsbedingungen

Diese Buchungsbedingungen gelten für alle Aufenthalte bei Snokebo Gård und bilden die Grundlage für einen klaren, fairen und für beide Seiten stimmigen Ablauf rund um die Buchung.

1. Buchung und Vertragsabschluss

Das gebuchte Ferienhaus wird für den in der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitraum reserviert.
Mit der Buchungsbestätigung sowie der fristgerechten Zahlung der Anzahlung kommt ein verbindlicher Mietvertrag zustande.

Die Anzahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu leisten.

Erfolgt eine Zahlung nicht fristgerecht, behalten wir uns vor, die Reservierung wieder freizugeben.


2. Preise und Leistungen

Die Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung.

Im Mietpreis enthalten sind sämtliche Nebenkosten, insbesondere Strom, Wasser und Feuerholz.

Details zu Aufenthaltsdauer, Wechselzeiten und saisonalen Regelungen sind auf der Seite „Preise & Infos“ zusammengestellt.


3. Zahlungsbedingungen

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 30 % des Rechnungsbetrages innerhalb von 30 Tagen zu leisten.
Die Restzahlung ist spätestens 20 Tage vor Mietbeginn fällig.

Bei Buchungen weniger als 20 Tage vor Mietbeginn ist der gesamte Rechnungsbetrag vor Mietbeginn vollständig zu begleichen.

Der Rechnungsbetrag ist so zu überweisen, dass er vollständig auf dem Konto der Snokebo Bygg & Stugor AB eingeht.
Allfällige Bankgebühren gehen zu Lasten der buchenden Partei. Entstehende Differenzbeträge dürfen entsprechend nachbelastet oder ausgeglichen werden.
Massgeblich ist der Währungskurs am Tag des Zahlungseingangs.


4. Stornierung

Sollte eine Buchung storniert werden, ist dies schriftlich mitzuteilen.
Massgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs.

Im Falle einer Stornierung gelten folgende Regelungen:

  • bis 21 Tage vor Mietbeginn wird die geleistete Anzahlung einbehalten
  • 21 bis 3 Tage vor Mietbeginn werden 80 % des Rechnungsbetrages berechnet, mindestens jedoch 1000 SEK
  • weniger als 3 Tage vor Mietbeginn sowie bei Nichtanreise werden 100 % des Rechnungsbetrages berechnet

Wird der Aufenthalt verspätet angetreten, bleibt der gesamte Rechnungsbetrag geschuldet.


5. Buchungsverschiebung

Eine Verschiebung gebuchter Aufenthaltsdaten oder die Anrechnung geleisteter Zahlungen auf einen neuen Termin ist nicht vorgesehen.
Eine Anpassung ist ausschliesslich auf freiwilliger Kulanzbasis und nach individueller Absprache möglich.


6. An- und Abreise

Check-in: ab 16:00 Uhr
Check-out: bis 09:30 Uhr
Abweichungen sind nach Absprache gerne möglich.

Die Endreinigung ist Bestandteil des Aufenthalts und wird unabhängig davon berechnet.
Das Ferienhaus ist dennoch besenrein zu übergeben, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


7. Nutzung der Unterkunft

Die Unterkunft darf nur von der in der Buchungsbestätigung festgelegten Anzahl Personen genutzt werden.


Übernachtungen weiterer Personen, insbesondere in Wohnmobilen oder ähnlichen Unterkünften auf dem Gelände, sind nicht vorgesehen und werden nicht angeboten.


8. Haustiere

Hunde sind im Ferienhaus Torpet nach vorheriger Absprache willkommen.
Für den Aufenthalt mit Hund wird eine Pauschale von 400 SEK pro Aufenthalt erhoben.

Wir bitten darum, Hunde so zu führen, dass sie jederzeit unter Kontrolle sind.
Falls dies nicht gewährleistet ist, sind sie aus Rücksicht auf andere Gäste und Nachbarn anzuleinen.

Die Gäste haften für Schäden, die durch den Hund entstehen.

Wir bitten unsere Gäste, das Haus vor Abreise von groben Verschmutzungen und Tierhaaren zu befreien, auch wenn eine Endreinigung erfolgt.

Aus Rücksicht auf nachfolgende Gäste bitten wir, Hunde nicht in die Schlafzimmer mitzunehmen.


9. Schäden und Sorgfaltspflicht

Ein sorgfältiger Umgang mit Haus, Einrichtung und Umgebung wird vorausgesetzt.

Für Schäden oder Verluste, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten entstehen, haften die verursachenden Personen.

Entstandene Schäden sind zeitnah mitzuteilen und entsprechend zu beheben oder zu ersetzen.


10. Haftung und Eigenverantwortung

Die Nutzung des Geländes sowie die Teilnahme an Aktivitäten erfolgt auf eigene Verantwortung.

Dies betrifft insbesondere:

  • Aktivitäten im und am See
  • die Nutzung von Booten
  • Spielgeräte und Einrichtungen
  • Fahrräder und sonstige Ausrüstung

Eltern oder Begleitpersonen tragen die Aufsichtspflicht für mitreisende Kinder.

Ein umsichtiges und eigenverantwortliches Verhalten wird vorausgesetzt.
Geräte und Einrichtungen sind vor der Nutzung eigenständig auf ihre Eignung und Sicherheit zu überprüfen.

Für Unfälle oder Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Geländes oder bei Freizeitaktivitäten wird nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet.

Der Abschluss einer privaten Unfall- oder Reiseversicherung wird empfohlen.


11. Kaution

Wir verzichten bewusst auf eine Kaution. Ein respektvoller Umgang mit Haus und Umgebung bildet dabei die Grundlage.

Sollte dennoch etwas zu Schaden kommen, bitten wir um eine kurze Mitteilung.


12. Rechtliches

Es gilt schwedisches Recht.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Unternehmens.


13. Empfehlung

Wir empfehlen den Abschluss einer Annullationskostenversicherung oder einer Reiseversicherung.